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Arbeitsrecht fuer Salons: Was Sie als Arbeitgeber wissen muessen

term-in Team · April 2026 · 8 Min. Lesezeit

Warum Arbeitsrecht fuer Saloninhaber existenziell wichtig ist

Ein einziger Fehler im Arbeitsrecht kann Sie tausende Euro kosten. Eine unwirksame Kuendigung fuehrt zur Weiterbeschaeftigung plus Nachzahlung aller Gehaelter seit der Kuendigung. Ein fehlender Arbeitsvertrag bringt ein Bussgeld von bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeiter. Und eine Abmahnung die nicht korrekt formuliert ist, wird vor dem Arbeitsgericht kassiert. Als Saloninhaber sind Sie Arbeitgeber und muessen die Regeln kennen, auch wenn Sie kein Jurist sind.

Die gute Nachricht: Das Arbeitsrecht fuer kleine Betriebe wie Salons ist ueberschaubarer als fuer Konzerne. Und die haefigsten Fehler sind leicht vermeidbar wenn Sie die Grundlagen kennen.

Der Arbeitsvertrag: Was rein muss

Seit dem Nachweisgesetz von August 2022 muessen Sie jeden Mitarbeiter am ersten Arbeitstag einen schriftlichen Arbeitsvertrag aushaeigen. Nicht per Email, nicht muendlich, sondern auf Papier mit Unterschrift. Der Vertrag muss enthalten: Name und Anschrift beider Parteien, Beginn des Arbeitsverhaeltnisses, bei Befristung das Enddatum, Arbeitsort, Taetigkeitsbeschreibung, Verguetung und Faelligkeit, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kuendigungsfristen, und Hinweis auf anwendbare Tarifvertraege.

Fuer Salons gilt der Rahmentarifvertrag fuer das Friseurhandwerk. Er regelt Mindestgehaeelter, Arbeitszeiten und Zuschlaege. Auch wenn viele kleine Salons nicht tarifgebunden sind, orientieren sich Arbeitsgerichte an den Tarifbedingungen. Zahlen Sie weniger als der Tarif vorsieht, riskieren Sie Nachforderungen.

Tipp: Nutzen Sie eine Vorlage von der Handwerkskammer oder der Friseur-Innung. Die sind rechtlich geprueft und kostenlos. Passen Sie nur die individuellen Daten an. Selbst geschriebene Vertraege enthalten fast immer Fehler die im Streitfall teuer werden.

Probezeit und Befristung

Die Probezeit darf maximal 6 Monate dauern. Waehrend der Probezeit gilt eine Kuendigungsfrist von 2 Wochen, ohne Angabe von Gruenden. Nutzen Sie diese Zeit wirklich um den Mitarbeiter zu beurteilen. Setzen Sie nach 3 Monaten ein Zwischenfeedback an. Wenn es nicht passt, kuendigen Sie in der Probezeit, danach wird es deutlich schwieriger.

Befristete Vertraege ohne sachlichen Grund sind bis zu 2 Jahre moeglich, mit maximal 3 Verlaengerungen. Das bedeutet: Sie koennen einen Mitarbeiter fuer 8 Monate einstellen, zweimal um je 8 Monate verlaengern, und dann muss er entweder unbefristet uebernommen oder entlassen werden. Laenger als 2 Jahre befristet ohne Grund ist unwirksam und wird automatisch unbefristet.

Arbeitszeit: Was das Gesetz erlaubt

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die taegliche Arbeitszeit auf 8 Stunden, in Ausnahmen auf 10 Stunden. Die Wochenarbeitszeit darf im 6-Monats-Durchschnitt 48 Stunden nicht ueberschreiten. Fuer Salons mit Samstagsarbeit bedeutet das: Wer Samstag arbeitet, braucht einen Ausgleichstag in der Woche.

Pausen sind Pflicht: Nach 6 Stunden mindestens 30 Minuten, nach 9 Stunden 45 Minuten. Die Pause muss zusammenhaengend sein, nicht aufgeteilt in 5-Minuten-Haeppchen zwischen Kunden. In der Praxis ist das im Salon schwierig, aber das Gesetz macht keine Ausnahmen. Dokumentieren Sie Pausen, bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht wird danach gefragt.

Ueberstunden muessen dokumentiert werden. Seit 2023 sind Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Ein einfaches System reicht: Stechuhr-App auf dem Tablet im Salon, oder term-in Dashboard wo Mitarbeiter Start und Ende erfassen. Die Aufzeichnungen muessen 2 Jahre aufbewahrt werden.

Kuendigung: So machen Sie es richtig

Eine Kuendigung muss schriftlich sein, eigenhaaendig unterschrieben, und dem Mitarbeiter persoenlich uebergeben oder per Einschreiben zugestellt. Email, WhatsApp oder muendlich gilt nicht. Das Datum der Zustellung bestimmt den Beginn der Kuendigungsfrist.

Kuendigungsfristen: In der Probezeit 2 Wochen. Nach der Probezeit 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Ab 2 Jahren Betriebszugehoerigkeit 1 Monat zum Monatsende. Ab 5 Jahren 2 Monate. Ab 8 Jahren 3 Monate. Diese Fristen gelten fuer den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hat immer 4 Wochen.

Kuendigungsschutz: In Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern gilt das Kuendigungsschutzgesetz. Die meisten Salons liegen darunter und koennen einfacher kuendigen. Aber auch ohne Kuendigungsschutzgesetz darf eine Kuendigung nicht willkuerlich sein, nicht diskriminierend und nicht treuwidrig. Im Zweifel: Sprechen Sie vor der Kuendigung mit einem Anwalt fuer Arbeitsrecht. Eine Beratung kostet 200-300 Euro und ist billiger als ein verlorener Prozess.

Urlaub und Krankheit

Der gesetzliche Mindesturlaub betraegt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche, 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Der Friseur-Tarifvertrag sieht in den meisten Regionen 25-28 Tage vor. Urlaubswuensche des Mitarbeiters muessen beruecksichtigt werden, es sei denn betriebliche Gruende stehen dagegen wie Weihnachtsgeschaeft oder Personalengpaesse.

Krankheit: Der Mitarbeiter muss sich am ersten Krankheitstag krank melden, ab dem dritten Tag eine aerztliche Bescheinigung vorlegen. Als Arbeitgeber zahlen Sie das Gehalt 6 Wochen lang weiter, danach uebernimmt die Krankenkasse Krankengeld. Bei haeufigen Kurzerkrankungen ueber 6 Wochen im Jahr koennen Sie ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten und im Extremfall eine krankheitsbedingte Kuendigung aussprechen, aber das ist arbeitsrechtlich komplex.

Fuer die Verwaltung von Urlaub, Krankheit und Arbeitszeiten hilft ein digitales System. term-in zeigt im Dashboard die Personalplanung: Wer arbeitet wann, wer ist im Urlaub, wer krank. So vermeiden Sie Doppelbuchungen und Unterbesetzung. Und bei Fragen des Fnanzamts oder der Gewerbeaufsicht haben Sie alle Daten auf Knopfdruck.

Minijobs und Aushilfen im Salon

Viele Salons setzen auf geringfuegig Beschaeftigte fuer Samstage oder Stosszeiten. Ein Minijob ist auf 538 Euro monatlich begrenzt, Stand 2026. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von rund 30 Prozent auf den Bruttolohn, der Mitarbeiter erhaelt den Lohn in der Regel steuerfrei. Wichtig: Auch fuer Minijobber gelten Arbeitsvertragspflicht, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ein haeufiger Fehler ist die Annahme dass Minijobber weniger Rechte haben. Das stimmt nicht. Der einzige Unterschied liegt in der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung.

Achten Sie darauf, die 538-Euro-Grenze nicht zu ueberschreiten, auch nicht in einzelnen Monaten. Ein einmaliges Ueberschreiten bei unvorhergesehenen Einsaetzen ist erlaubt, aber bei regelmaeessigem Ueberschreiten wird der Minijob rueckwirkend als sozialversicherungspflichtiges Beschaeftigungsverhaeltnis eingestuft. Die Nachzahlungen koennen erheblich sein. Melden Sie jeden Minijobber bei der Minijob-Zentrale an, das ist Pflicht und muss vor dem ersten Arbeitstag geschehen.

Abmahnung und Konfliktloesung im Salonalltag

Bevor Sie einem Mitarbeiter kuendigen koennen, muessen Sie in der Regel vorher abmahnen. Eine Abmahnung muss konkret das Fehlverhalten beschreiben, das Datum nennen und eine klare Warnung enthalten dass im Wiederholungsfall eine Kuendigung droht. Ungenau formulierte Abmahnungen wie Ihr Verhalten war in letzter Zeit unzureichend sind wertlos und werden vor dem Arbeitsgericht nicht anerkannt.

Besser: Am 15. Maerz 2026 sind Sie ohne Voranmeldung nicht zur Arbeit erschienen. Dies stellt eine Verletzung Ihrer Arbeitspflichten dar. Wir fordern Sie auf, kuenftig Ihre Arbeitszeiten einzuhalten. Im Wiederholungsfall muessen Sie mit einer Kuendigung rechnen. Bewahren Sie die Abmahnung mit Unterschrift des Mitarbeiters in der Personalakte auf. In vielen Faellen reicht bereits ein offenes Gespraech um Konflikte zu loesen, bevor sie eskalieren. Fuehren Sie regelmaessige Feedbackgespraeche, mindestens quartalsweise, um Probleme frueh zu erkennen. Dokumentieren Sie diese Gespraeche schriftlich, das schuetzt Sie im Streitfall.

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